Präambel
Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen wird die jeweils geschlechtsspezifische Form verwendet.
I. Geltung der AGB, Änderung der AGB und Angebote
- Diese AGB gelten ab 1.1.2022. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. Vertragserneuerung (z.B. nach 12-monatiger Laufzeit) gültige Fassung.
- Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen werden über die Homepage der von WebComplete.eu seitens der Webrex OG mitgeteilt und gelten für neue Geschäftsfälle ab diesem Zeitpunkt. Für alte Geschäftsfälle erhalten neue AGB Gültigkeit ab der Verlängerung des Leistungszeitraumes (z.B. bei Domainregistrierungen und dedizierten bzw. virtuellen Servern jeweils nach Ablauf des 12 Monatszeitraumes).
- Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Webrex OG schriftlich bestätigt werden.
- Die Webrex OG erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), diese gelten für alle jetzt und zukünftig für den Kunden erbrachten Dienstleistungen sowie für die gesamte Produktpalette. Sämtliche Vertragsabschlüsse und Auftragsannahmen der Webrex OG erfolgen nur unter Anwendung dieser AGB. Der Kunde erkennt die AGB mit der Auftragserteilung an.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
- Die Angebote der Webrex OG sind für die Dauer der Angebotsfrist verbindlich.
II. Vertragsabschluss, -beginn und -dauer
- Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Webrex OG kommt durch eine mündliche oder schriftliche Bestellung samt Bekanntgabe der Kundendaten des Kunden zustande.
- Die Mindestvertragsdauer für Domains, virtuelle Server und dedizierte Server der Webrex OG beträgt 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, falls dieser nicht 14 Tage vor Vertragsende schriftlich per Mail oder Brief gekündigt wurde.
- Der Kunde sichert zu, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsangebots oder des Vertragsschlusses gemachten Angaben über die Person und sonstige vertragsrelevante Umstände vollständig und richtig sind. Der Kunde verpflichtet sich, die Webrex OG jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten. Auf entsprechende Anfrage der Webrex OG hat der Kunde die Daten zu bestätigen. Bei einem Verstoß ist die Webrex OG berechtigt, die vertraglichen Leistungen sofort zu sperren.
III. Vorzeitige Auflösung und Rücktritt
- Die Webrex OG ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
- der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
- berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von der Webrex OG weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von der Webrex OG eine taugliche Sicherheit leistet;
- Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Webrex OG fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
- Unbeschadet der Schadenersatzansprüche der Webrex OG sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde sowie für von der Webrex OG erbrachte Vorbereitungshandlungen.
- Die Webrex OG ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
- der Kunde mit fälligen Zahlungen trotz qualifizierter Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ganz oder auch nur teilweise in Verzug ist
- der Kunde gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages oder diesen AGB verstößt
- über das Vermögen des Kunden ein Ausgleichs-, Konkurs oder Vorverfahren eröffnet wird, oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird
- der Kunde bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben macht oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis die Webrex OG vom Abschluss des Vertrages abgehalten hätte
- wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird
- wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser trotz Aufforderung der Webrex OG weder Vorauszahlung leistet noch vor Lieferung oder Weiterführung der Leistung eine taugliche Sicherheit erbringt
- wenn der Kunde im Verhältnis zu dem von ihm in Anspruch genommenen Speicherplatz überproportionalen Datentransfer aufweist
- wenn der Nutzer wiederholt gegen die “Netiquette” und die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt, wie auch durch ungebetenes Werben und Spamming (aggressives direct-mailing) oder die Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Teilnehmer mißbraucht
- der Nutzer einen im Verhältnis zu dem mit ihm vereinbarten Datenvolumen überproportionalen Datentransfer aufweist.
- Im Falle einer nicht seitens der Webrex OG verschuldeten, im Einflussbereich des Kunden begründeten vorzeitigen Auflösung des Vertrages aus welchem Grund auch immer, steht der Webrex OG mit Fälligkeit vom Tage der Vertragsauflösung und unabhängig vom Verschulden des Kunden prompt ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe des vom Zeitpunkt des Vertragsrücktrittes bis zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragsdauer zustehenden Vertragsentgeltes zu. Im Falle der Vorauszahlung ist die Webrex OG daher berechtigt, bereits erhaltene Dienstleistungsentgelte zu behalten
IV. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Webrex OG, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Webrex OG. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Webrex OG.
- Alle Leistungen der Webrex OG (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.
- Der Kunde wird die Webrex OG zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Webrex OG wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
- Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Webrex OG haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Webrex OG wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Webrex OG schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Webrex OG bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Webrex OG hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
- Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Schriftstücke gelten als dem Kunden zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandt wurden.
V. Fremdleistungen und Beauftragung Dritter
- Die Webrex OG ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
- Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Webrex OG wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
- In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
VI. Fertigstellungs- und Liefertermine
- Angegebene Fertigstellungs-, Liefer- oder Leistungstermine gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten und von der Webrex OG zu bestätigen.
- Verzögert sich die Lieferung/Leistung von der Webrex OG aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. von Seiten des Kunden, Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Webrex OG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Befindet sich die Webrex OG in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Webrex OG schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
VII. Entgelt und Fälligkeit
- Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch der Webrex OG für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Webrex OG ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
- Das Entgelt für Domainregistrierungen und virtuelle Server ist für 12 Monate im Voraus zu entrichten. Wenn das vereinbarte Entgelt nicht rechtzeitig auf dem in der Rechnung angegebenen Konto einlangt, kann die Webrex OG den Zugang bis zum Einlangen der Zahlung ohne vorherige Ankündigung sperren. Das Sperren eines Zugangs hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung für ungekündigte Leistungszeiträume.
- Das Entgelt versteht sich als Netto-Entgelt zuzüglich der allfälligen Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
- Sollte im Einzelfall keine schriftliche Vereinbarung vorliegen, so hat die Webrex OG für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf ein Entgelt in marktüblicher Höhe.
- Alle Leistungen von der Webrex OG, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert verrechnet. Alle der Webrex OG erwachsenden Barauslagen (z.B. für nicht lizenzfreie Bilder) sind vom Kunden zu ersetzen.
- Die Webrex OG kann jederzeit die Preise für Domains und virtuelle Server erhöhen, allerdings niemals für bereits in Rechnung gestellte bzw. bereits bezahlte Abrechnungszeiträume. Die Preiserhöhung ist für den Auftragnehmer aus der nächsten 12-Monats-Rechnung ersichtlich und dieser hat daher die Möglichkeit, nach Erhalt der Rechnung bis zum Fälligkeitsdatum, falls er mit der Preiserhöhung nicht einverstanden ist, die gegenständlichen Leistungen zu kündigen, ohne dass dem Kunden dadurch weitere Kosten seitens der Webrex OG erwachsen (ausgenommen Registrierungs- bzw. Stornierungskosten im Zusammenhang mit Domains).
- Kostenvoranschläge der Webrex OG sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die von der Webrex OG schriftlich veranschlagt wurden, um mehr als 15 % übersteigen, wird die Webrex OG den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 %, so ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Kunden von vornherein als genehmigt.
- Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von der Webrex OG – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er der Webrex OG die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung durch die Webrex OG begründet ist, hat der Kunde der Webrex OG darüber hinaus das gesamte, für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Webrex OG bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern von der Webrex OG, schad- und klaglos zu stellen.
VIII. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnungsverbot und Bestellung bei Zahlungsunfähigkeit
- Das Honorar ist nach Rechnungserhalt und spätestens zum Fälligkeitsdatum einzuzahlen. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Webrex OG oder beauftragten Dritten gelieferten Druckwaren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Webrex OG.
- Die Webrex OG ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges die IT-Dienstleistungen für den Kunden ohne Vorwarnung zu sperren oder gänzlich einzustellen und den virtuellen Server zu löschen.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Webrex OG die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten dreier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 5,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts oder Inkassobüros. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
- Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Webrex OG sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
- Weiters ist die Webrex OG nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
- Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Webrex OG für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
- Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Webrex OG aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Webrex OG schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
- Bestellt ein Kunde Leistungen bei der Webrex OG im Wissen um seine eigene Zahlungsunfähigkeit oder in der Absicht, die Leistungen der Webrex OG nicht bezahlen zu wollen, erstattet die Webrex OG Strafanzeige.
IX. Eigentumsrecht und Urheberrecht
- Alle Leistungen der Webrex OG, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Webrex OG und können von der Webrex OG jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von der Webrex OG setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Webrex OG dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Webrex OG, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
- Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Webrex OG, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von der Webrex OG und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
- Für die Nutzung von Leistungen der Webrex OG, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Webrex OG erforderlich. Dafür steht der Webrex OG und dem Urheber eine gesonderte, angemessene Vergütung zu.
- Für die Nutzung von Leistungen der Webrex OG bzw. von Werbemitteln, für welche die Webrex OG konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Webrex OG notwendig.
- Für Nutzungen gemäß Ziffer 11.4 steht der Webrex OG im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Vergütung zu. Im 2. Jahr die Hälfte und im 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.
- Der Kunde haftet der Webrex OG für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
X. Konzept- und Ideenschutz
- Hat der potentielle Kunde die Webrex OG vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Webrex OG dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung: Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Webrex OG treten der potentielle Kunde und die Webrex OG in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
- Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Webrex OG bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
- Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Webrex OG ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet. Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
- Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Webrex OG im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
- Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Webrex OG Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Webrex OG binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Webrex OG dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Webrex OG dabei verdienstlich wurde.
- Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich allfällige Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Webrex OG ein.
XI. Kennzeichnung der Urheberschaft
- Die Webrex OG ist berechtigt, auf der Homepage des Kunden, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Webrex OG und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
- Die Webrex OG ist dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder auch vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
XII. Softwareentwicklung / -lieferung
- Bei der Entwicklung der Sofortware durch die Webrex OG oder der Lieferung von lizensierter Software von Dritten bestätigt der Kunde die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software. Für Software, die als “Public Domain” oder als “Shareware” klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen sind zu beachten. Bei individuell von der Webrex OG erstellter Software (“Webrex-CMS” oder andere Software) ist der Leistungsumfang durch eine vom Kunden gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Quellprogramme sowie die Rechte daran verbleiben bei der Webrex OG.
- Die Webrex OG übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Kunden genügt, sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde, oder in der vom Kunden getroffenen Auswahl mit anderen Programmen und unter allen Systemkonfigurationen zusammenarbeitet. Ein Schadenersatz für leichte Fahrlässigkeit wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Die Nutzung der Dienstleistungen der Webrex OG durch Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Webrex OG.
XIII. Domainregistrierungen und Bestimmungen
- Die Webrex OG verrechnet für die Registrierung von Domains die Gebühren laut den Preisen auf der Homepage der Webrex OG. Die Webrex OG ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird die Webrex OG diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten. Ziel der zwischen der Webrex OG und dem Aufraggeber getroffenen Vereinbarung ist es, nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten und nach Verfügbarkeit eine Domain für den Kunden mit der gewünschten Endung, das heißt unter der gewünschten Top Level Domain zu registrieren. Der Kunde unterwirft sich neben diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen auch den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Registrars und der jeweiligen Registrierungsstelle.
- Die Webrex OG wird nach eigenem Ermessen den jeweiligen Registrierungspartner (Registry – Registrierungsstelle – Registrar ) finden, und kann im Namen des Kunden diesen nach Möglichkeit auch jederzeit ändern.
- Der Kunde akzeptiert die Richtlinien der ICANN, NIC.AT und den anderen Registrierungsstellen sowie gegebenenfalls die Richtlinien und Registrierungs- sowie Vergabebedingungen der zur Vergabe der jeweiligen Domain berechtigten Organisation, insbesondere bei Streitigkeiten über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namens- und sonstigen Schutzrechten.
- Die Übertragung der Domain auf einen anderen Registrar binnen der ersten 60 (sechzig) Tage nach der erstmaligen Registrierung ist ausgeschlossen.
XIV. Netzwerk – Benutzung
- Der dem Kunden von der Webrex OG bekanntgegebene Username ermöglicht in Kombination mit dem von der Webrex OG oder dem Kunden selbst vergebenen Passwort, den Zugang zum vereinbarten Dienstleistungsangebot. Username und Passwort sind einmalig und identifizieren den Kunden eindeutig gegenüber der Webrex OG. Der Kunde ist daher verpflichtet, sein Passwort geheimzuhalten. Für Schäden die durch mangelhafte Geheimhaltung des Passworts durch den Kunden diesem, der Webrex OG oder Dritten entstehen, haftet der Kunde.
- Die widmungsfremde Nutzung von Netzwerkdienstleistungen, egal ob diese in einer widmungsfremden Nutzung der von der Webrex OG betriebenen Server oder anderer Systeme des Internets besteht, berechtigt die Webrex OG zum sofortigen Entzug der Zugangsberechtigung und zur Verrechnung des Aufwandes zur Lokalisierung, Feststellung des Umfangs und Behebung des Schadens auf dem/den Servern der Webrex OG oder anderen betroffenen Systemen. Weiters ist die Webrex OG berechtigt, gespeicherte Mails, News und sonstige Daten des Kunden zu löschen.
- Die Webrex OG behält sich vor, Kunden, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass von ihren Zugängen Aktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend für die Webrex OG, deren IT-Systeme oder für IT-Systeme Dritter sind, unverzüglich und ohne Vorwarnung physisch und/oder logisch vom Internet zu trennen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher Reparaturen werden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt der von der Webrex OG üblicherweise verrechneten Stundensätze dem Kunden verrechnet.
- Der Kunde verpflichtet sich bei der Nutzung der IT-Dienstleistungen der Webrex OG die Internet-Netiquette einzuhalten, jene Verhaltensstandards, denen sich die Internet-Benutzer weltweit freiwillig unterwerfen (insbesondere dem Verbot der Belästigung oder Verängstigung anderer Benutzer, dem Verbot von Massenmails (“Spamming”) sowie dem Verbot der Webrex OG hinsichtlich des Hostens bzw. Weiterverbreitens von pornographischen Inhalten. Ein wiederholter Verstoß berechtigt die Webrex OG zur Einschränkung des betroffenen Angebotes oder zur Kündigung des Vertrages, wobei der Aufwand der Webrex OG zur Bearbeitung der Beschwerden dem Kunden verrechnet wird.
- Bestimmte Leistungsangebote der Webrex OG beinhalten ein Virenschutzprogramm, das der Kunde in seinem E-Mail-Account deaktivieren kann. Die Webrex OG weist darauf hin, dass kein auf dem Markt befindliches Virenschutzprogramm eine hundertprozentige Sicherheit bieten kann. Dies beruht u.a. auf der Vielzahl der sich im Umlauf befindlichen Viren und deren ständiger Aktualisierung. Der Kunde wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch geprüfte E-Mails einen Virus enthalten können. Der Kunde hat insbesondere vor diesem Hintergrund für eine aktuelle Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen.
XV. Gewährleistung
- Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Webrex OG, verdeckte Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
- Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Webrex OG zu. Die Webrex OG wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Webrex OG alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Webrex OG ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Webrex OG mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Kunden, die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
- Es obliegt auch dem Kunden, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Webrex OG ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Webrex OG haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Webrex OG gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
- Bei sonstigen Dienstleistungen an beigestellter Hardware und Software, wie z.B. Installationen, Funktionserweiterungen u.a. erbringt die Webrex OG die vereinbarten Leistungen in dem Ausmaß, das unter den vom Kunden beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist. Die Webrex OG übernimmt keine Gewähr, dass mit den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Kunden erfüllt werden können. Aufgrund zusätzlicher Vereinbarungen bei Warenlieferungen bleiben gelieferte Waren bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum der Webrex OG.
- Die Webrex OG kann sich von den Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrags und auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass es in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauscht; und von der Pflicht zur Gewährung einer angemessenen Preisminderung auch dadurch, dass es in angemessener Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirkt oder das Fehlende nachträgt. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen der Webrex OG entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Tritt der Kunde vom Vertrag aus Gründen, die nicht seitens der Webrex OG zu verantworten sind, zurück, so gilt ein an die Webrex OG zu leistender Schadenersatz in der Höhe des der Webrex OG nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20% des Nettoauftragswertes als vereinbart.
XVI. Haftung, Produkthaftung und Haftungsausschluss
- Die Webrex OG betreibt die angebotenen IT-Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Die Webrex OG übernimmt jedoch außerhalb der Bestimmungen des § 6 Abs. 1 Z 9 Konsumentenschutzgesetz und § 9 Produkthaftungsgesetz keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Beim Betrieb von Servern kann nie 100%-ig ausgeschlossen werden, dass Bauteile kaputt werden und dadurch Datenverlust des Kunden eintreten kann. Die Webrex OG sichert die Server zwar regelmäßig mittels Backups, kann aber dennoch keine Garantie für eine vollständige Datenwiederherstellung bei einem Ausfall eines Systems übernehmen. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden bei unternehmerischen Schäden nach Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen. Die Webrex OG haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten und für den Inhalt von Daten die über die Server der Webrex OG zugänglich sind. Die Webrex OG behält sich vor, einzelne öffentlich zugängliche Angebote zu sperren, wenn verletzte Rechtsvorschriften es erfordern (wie etwa das Telekommunikationsgesetz).
- Die Webrex OG haftet nicht für Inhalt, Vollständigkeit, Richtigkeit usw. übermittelter oder abgefragter Daten und für Daten, die über die Server der Webrex OG erreichbar sind. Die Webrex OG haftet dem Kunden oder gegenüber Dritten nicht für Handlungen anderer Kunden oder Dritter im Netzbereich und übernimmt keinerlei Verantwortung für Schäden, die andere Kunden oder Dritte dem Kunden im Zuge des Netzwerkbetriebes oder durch dessen Ausfall zufügen. Die Webrex OG wird aber nach erfolgter Mitteilung über eine missbräuchliche Verwendung alles Erdenkliche unternehmen, um dies nach Möglichkeit zu unterbinden.
- In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Webrex OG und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Webrex OG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
- Jegliche Haftung der Webrex OG für Ansprüche, die auf Grund der von der Webrex OG erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Webrex OG ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Webrex OG nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Webrex OG diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
- Bei Firewalls/VPN, die von der Webrex OG aufgestellt und/oder überprüft werden geht die Webrex OG prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. Der Kunde wird aber darauf hingewiesen, dass eine absolute Sicherheit von Firewall-Systemen nicht gewährleistet werden kann. Die Webrex OG haftet auch hier nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter. Die Schadenersatzpflicht bei bloß leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
- Die Webrex OG haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter. Die Schadenersatzpflicht bei bloß leichter Fahrlässigkeit ist dagegen ausgeschlossen. Die Webrex OG übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch eine erforderliche aber nicht erteilte fernmeldebehördliche Bewilligung oder andere behördliche Genehmigungen oder durch erforderliche, aber nicht erteilte privatrechtliche Genehmigungen oder Zustimmung Dritter entstehen.
- Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der behaupteten Verletzungshandlung der Webrex OG. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
- Eine Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen.
XVII. Datenschutz und Rechtsvorschriften
- Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, von der Webrex OG Werbung und Information betreffend Produkte und Services in angemessenem Umfang zu erhalten. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit schriftlich per E-Mail oder Brief widerrufen, wozu ihm stets die Möglichkeit eingeräumt wird.
- Der Kunde ist verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des Strafgesetzbuches und des Telekommunikationsgesetzes einzuhalten. Verboten ist jede Tätigkeit oder Duldung, welche die öffentliche Ordnung, die Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet oder welche allgemein gegen die Gesetze verstößt sowie jede grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Benutzer. Bemerkte Verstöße gegen Gesetze bzw. Verordnungen sind der Webrex OG in geeigneter und nachvollziehbarer Form bekanntzugeben.
- Der Kunde verpflichtet sich, jeden Schaden von der Webrex OG fernzuhalten, der durch die von ihm in Verkehr gebrachten Daten oder Nachrichten entsteht, darunter fallen auch Privatklagen wegen übler Nachrede oder Beleidigung nach dem Strafgesetzbuch, Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Verbotsgesetz oder dem Urheberrechtsgesetz.
- Ausdrücklich hingewiesen wird auf die Vorschriften des Pornographiegesetzes, des Verbotsgesetzes und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Kunde verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber jedermann die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen.
- Es ist seitens der Webrex OG ausdrücklich untersagt, erotische Inhalte auf den Servern der Webrex OG zu hosten, darunter fallen jedenfalls Videos und Fotos mit erotischen Inhalten sowie Werbung für erotische Dienste bzw. erotische Artikel. Es werden von der Webrex OG keine Domains registriert, die auf erotische Inhalte schließen lassen.
- Die Webrex OG und die Mitarbeiter/innen sind aufgrund des Telekommunikationsgesetzes und der DSGVO zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes verpflichtet und unterliegen der Schweigepflicht des TKG sowie den Bestimmungen der DSGVO. Die Webrex OG speichert als Stammdaten der Kunden Titel, Vorname, Nachname, Firma, Adresse, Ort und Zahlungsmodalitäten und führt Aufzeichnungen über eingegangene Zahlungen sowie in Rechnung gestellte Beträge. Die Stammdatenverarbeitung erfolgt automationsunterstützt. Wenn dies für die Abrechnung notwendig ist, speichert die Webrex OG auch Vermittlungsdaten. Die Webrex OG ist berechtigt, Verbindungs- und Logdaten zur Auswertung für die Abrechnung und zum Schutz der Server zu speichern bzw. auszuwerten. Zur Behebung technischer Mängel dürfen diese Daten verwendet werden. Domaininformationen müssen bekanntgemacht werden.
- Zum Schutz der Daten ergreift die Webrex OG alle dem Stand der Technik entsprechenden, erprobten und marktüblichen Maßnahmen. Die Webrex OG ist nicht dafür verantwortlich, sollte es jemandem auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, an Daten heranzukommen und sie illegal zu verwenden.
- Die Geltendmachung von Schäden des Kunden oder Dritter gegenüber der Webrex OG ist bei bloß leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, sich bei der Nutzung der von der Webrex OG angebotenen Dienste an die österreichischen und internationalen Rechtsvorschriften zu halten und diese Verpflichtung auch seinen Vertragspartnern aufzuerlegen und alle technisch und organisatorisch möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die gesetzwidrige Verwendung der angebotenen Dienste zu unterbinden.
- Die Webrex OG kann Namen, Firmen und Internet-Adressen sowie Art des Services von Kunden auf eine Referenzliste setzen und diese auf Anfrage auch anderen Kunden und Interessenten zur Verfügung stellen. Dies betrifft auch ehemalige Kunden der Webrex OG.
- Der Kunde ist verschuldensunabhängig verantwortlich für sämtliche Aktivitäten und wird die Webrex OG für sämtliche entstehenden Schäden schad- und klaglos halten. Von der vollkommenen Schad- und Klagloshaltung sind insbesondere auch zu zahlende Strafen welcher Art auch immer und die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung erfasst.
- Der Kunde erteilt seine Zustimmung dazu, dass für den Fall einer vereinbarten Kreditkartenzahlung sämtliche Abrechnungsdaten in der zur Abrechnung notwendigen Form an das jeweilige Kreditkartenunternehmen übermittelt werden dürfen.
XVIII. Anzuwendendes Recht
- Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Webrex OG und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
XIX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist Klagenfurt am Wörthersee. Bei Versand von Druckerzeugnissen geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Webrex OG oder ein von der Webrex OG beauftragtes Unternehmen die Druckerzeugnisse dem Beförderungsunternehmen übergeben hat.
- Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Webrex OG und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von der Webrex OG sachlich zuständige Gericht (dies ist das Landesgericht Klagenfurt, Josef-Wolfgang-Dobernig-Straße 2, 9020 Klagenfurt am Wörthersee) vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Webrex OG berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.